GesA-Vorlagen für Dienstvereinbarungen zu § 20a BAT-KF, Absatz 1 und 2
Mit den Regelungen von Abs.1 in § 20a BAT-KF ist es möglich, dass „Alternative Anreize“, z.B. Zuschüsse für Fitnessstudios, Fahrkostenzuschüsse für ÖPNV/Job-Ticket, Sachbezüge oder Kita-Zuschüsse arbeitgeberfinanziert gewährt werden. Absatz 2 ermöglicht es zudem, dass Gruppen von Mitarbeitenden als auch einzelnen Mitarbeitenden, ein um bis zu drei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweggewährt werden kann. Voraussetzung für die „Alternativen Anreize“ ist eine Dienstvereinbarung. Der Gesamtausschuss hat jeweils zu Absatz 1 und 2 eine Vorlage erarbeitet, die den MAVen helfen soll, mögliche Dienstvereinbarungen im Sinne der Mitarbeitenden abzuschließen. Ihr findet die GesA-Vorlagen hier zum Download:
zu Absatz 1, § 20a BAT-KF

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