MVG Novellierung 2023 – Ergänzung in § 8 zur MAV Wahl
Standartfrage vor jeder MAV-Wahl: „Wir haben nicht genug Kandidaten,- können wir auch mit weniger wählen?“ Bisher war die Antwort NEIN – aber ab 2024 ist das möglich. Mit der Änderung des MVG wird nun in § 8 ein neuer Absatz 1a) eingefügt, damit auch mit der „Anzahl des nächstniedrigeren Staffelwertes“ eine MAV gewählt werden kann. Also, bei einer 9er MAV wären das dann mindestens 7 Kandidaten, bei einer 7er MAV 5 usw. – aber noch weniger als die nächstniedrigere Anzahl, ist nicht zulässig. Den Text der Änderungen mit Begründung findet ihr hier.