„Null-Toleranz“- bei nachgewiesenem Fehlverhalten erfolgt die Kündigung
Die Landessynode 2020 hat ein "Null-Toleranz-Gesetz" zum Schutz vor sexualisierter Gewalt beschlossen. Mit in Kraft treten des Gesetzes, am 1. Januar 2021, werden alle Mitarbeitenden vor Beschäftigungsbeginn und dann längstens alle fünf Jahre zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen verpflichtet. Für Ehrenamtliche gilt diese Pflicht abhängig von Art, Dauer und Intensität des Kontaktes mit „Minderjährigen und Volljährigen in Abhängigkeitsverhältnissen“. Alle Mitarbeitenden werden zudem verpflichtet, einen Verdacht auf sexualisierte Gewalt oder einen Verstoß gegen das sexuelle Abstinenzgebot an eine noch einzurichtende zentrale Melde- und Ansprechstelle zu melden. Alle Körperschaften und Einrichtungen der EKiR, werden außerdem verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen.
… mehr dazu könnt ihr dem Bericht von Hannelore Morgenstern entnehmen.
…das Gesetz findet ihr hier
Kirchen dürfen nicht bei jeder Stelle von Bewerbern eine Religionszugehörigkeit fordern.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Zugehörigkeit zu einer Konfession nur dann zur Bedingung gemacht werden darf, wenn dies für die Tätigkeit "objektiv geboten" ist und die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Entscheidend ist die Frage, ob die ausgeschriebene Tätigkeit unbedingt voraussetzt, dass jemand in der Kirche ist und sich zu ihren Werten bekennt. Diese Frage müssen im Streitfall nicht kirchliche Arbeitgeber, sondern die zuständigen nationalen Gerichte entscheiden. Kirchen dürften zwar eine "mit der Religion oder Weltanschauung zusammenhängende Anforderung" stellen. Dies gelte aber nur, wenn diese Bedingung bei der jeweiligen Tätigkeit "eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung angesichts des Ethos der „Organisation" darstelle. In dem Streitfall hatte sich eine konfessionslose Frau auf eine für 18 Monate befristete Referentenstelle bei der Diakonie beworben. Thema laut Jobbeschreibung: "Parallelberichterstattung zur UN-Anti-Rassismuskonvention".
…die Pressemitteilung des EuGH findet ihr hier

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