Der Wahlvorstand hat Anspruch auf Schulung.
Mit dem Auftrag die MAV-Wahl durchzuführen, sind eine Vielzahl von Vorschriften verbunden. Die Aufgaben reichen von der Zusammenstellung des Wählerverzeichnisses über den Wahlaushang und der Stimmabgabe bis hin zur Einladung zur konstituierenden Sitzung der neuen MAV. Deshalb haben Mitglieder des Wahlvorstands Anspruch auf Arbeitsbefreiung für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen. Was es alles zu beachten gibt, könnt ihr dem GesA-Foliensatz für Seminare zur MAV-Wahl entnehmen.