Liebe Kolleginnen und Kollegen
Die vielen Einschränkungen und Maßnahmen die wegen der Corona-Krise notwendig geworden sind – und evtl. noch auf uns zukommen, werden auch für unsere MAV-Arbeit eine große Herausforderung sein. Nicht nur wir, als Vertretung der Mitarbeitenden stehen vor neuen, bedrohlichen Fragenstellungen,- sondern auch unsere Einrichtungsleitungen. Da hilft es einmal mehr, die Dienstgeber und auch uns an die Präambel unseres MVG zu erinnern. Die Pflicht zur „vertrauensvollen Zusammenarbeit“ ist jetzt mehr denn je angesagt. Denn die MAV steht in der Mit-Verantwortung für die Funktionsfähigkeit unserer Einrichtungen,- ganz besonders in Krisenzeiten. Doch gerade deshalb ist es wichtig, dass wir bei der Mitbestimmung von denkbaren „Notfall-Maßnahmen“ nicht vergessen, dass die MAV die Interessen der Mitarbeitenden zu vertreten hat.
(Gisbert Fischer, GesA-Onlineredaktion)