…auch per Videokonferenz gefasste Beschlüsse sind wirksam
Aufgrund des derzeitigen Kontaktverbotes wegen der Covid-19 Pandemie, sind Präsenzsitzungen der MAV zurzeit nicht möglich oder eingeschränkt. Es stellt sich die Frage, wie die MAV nun trotzdem Beschlüsse wirksam fassen kann. Als Ausnahme sieht §26 Abs 2 MVG vor, dass Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst werden können - wenn es die Geschäftsordnung der MAV zulässt. In einer Handlungsempfehlung für Betriebsräte, sind aus Sicht des Bundesarbeitsministers, in dieser Ausnahmesituation auch Videokonferenzen, via zoom, Skype etc. zulässig. Mit Schreiben vom 24.03.2020 haben sich die Arbeitsrechtsreferenten/innen der verfassten Kirche und Diakonie dem angeschlossen. Auch in der EKD und Diakonie sind per Videokonferenzen gefasste Beschlüsse wirksam.
Das Schreiben der EKD findet ihr hier.
Die Erklärung von Bundesarbeitsminister Heil könnt ihr hier abrufen.