SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard bei der Gremienarbeit vor Ort
Alle Betriebe haben eine Gefährdungsbeurteilung zu SarsCovid 19 zu erstellen und diese als sogenannte tiefergehende Gefährdungsbeurteilungen zu Ihren bestehenden Gefährdungsbeurteilungen hinzuzufügen. Grundlage hierfür ist die Handlungshilfe der VBG und der „SarsCovid 19 Arbeitsschutzstandard“ des Ministeriums Arbeit und Soziales. Konkrete Hinweise der VBG, wie der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard bei der kirchlichen Gremienarbeit vor Ort umzusetzen ist findet ihr hier.