„Unter den Betroffenen, die hiervon erfahren, herrscht in der Regel Unruhe bis Panik“
stellt Michael Engelhard, Mitglied der MAV von Ev. Klinikum Niederrhein fest und erklärt: „Im Entwurf werden für Tag- und Nachtschicht Schlüssel für das Verhältnis Pflegekraft/Patienten festgelegt, die tagsüber je nach Bereich zwischen 1:2 (Intensiv) und 1:11, nachts zwischen 1:3 und 1:24 liegen.
Interessanterweise lassen die Schlüssel die Anrechnung von Gesundheits- und Krankenpflegehelfernur zu einem relativ geringen Prozentsatz zu. (zb. zwischen 5,9 % in der Nachtschicht auf Intensiv und 40 % in der Nachtschicht in der Geriatrie) Das heißt zwar nicht, dass KPHs in diesen Bereichen nicht über die Anrechnung hinaus arbeiten dürfen, aber sie werden dann nicht bei der Berechnung zur Erfüllung der Untergrenzen herangezogen.“ ….weiterlesen