Herzlich willkommen auf unserer Website
Unsere Seiten sind für Mitarbeitervertretungen der evangelischen Kirche im Rheinland und im Diakonischen Werk der EKiR zusammengestellt und werden Stück für Stück ergänzt.
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Unser Kreuz hat keine Haken!
Gemeinsam gegen die menschenfeindlichen Pläne aller extremen Rechten: Haltung zeigen!
Der MAV-Gesamtausschuss ruft alle MAVen in der EKiR und in den Einrichtungen der Diakonie RWL zu einem gemeinsamen Kampf gegen rechte Positionen auf: „wir als Vertretungen der Mitarbeitenden schützen die Grundwerte der Demokratie, der Menschenrechte und der Vielfalt in unseren Betrieben und Einrichtungen. Deshalb müssen wir JETZT aktiv werden!“
Der GesA fordert eine klare Haltung der kirchlichen und diakonischen Träger, Einrichtungen, Werke und Dienste und mahnt: „Die extreme Rechte vergiftet mit ihren Ansichten zu Migration, Nationalismus und gesellschaftlicher Ordnung das gesellschaftliche Klima!
Der Kampf gegen rechte Positionen ist jetzt notwendig, um die multikulturellen, interkulturellen und inklusiven Einrichtungen der EKiR und der Diakonie-RWL zu verteidigen“. Für euer schwarzes Brett und zur Verteilung in euren Einrichtungen, findet ihr den „GesA-Aufruf gegen rechts“ hier zum Download.
BAT-KF - Vorbereitung und Qualifizierung im Erziehungsdienst
Anmerkungen und Klarstellungen zu § 5 Absatz 9 von Andreas Ullrich
Der § 5 Absatz 9 des BAT-KF, regelt die Vorbereitungszeit für Mitarbeitende im Erziehungsdienst. Dabei handelt es sich nicht um frei verfügbare Stunden, sondern der Dienstgeber kann verfügen, wie diese Zeit in die Dienstplanung eingebunden und genutzt wird. Wie die Vorbereitungszeit konkret umzusetzen ist und welche Aufgabe die MAV dabei hat, ist eine häufige Fragestellung bei MAV-Fortbildungen des GesA. Als Antwort hat Andreas Ullrich zu § 5 Absatz 9 detailierte Anmerkungen und Klarstellungen ausgearbeitet.
Danke für Deine Mühe Andreas! Ihr findet die Ausarbeitung hier zum Download.
Arbeits- und Gesundheitsschutz in der EKiR
Neue Liste - Zuordnung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach Kirchenkreisen
Für die Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung in der EKiR, sind den Kirchenkreisen und Verbänden, jeweils zuständige Fachkräfte für Arbeitssicherheit zugeteilt. Die aktuelle Zuordnung der Fachkräfte und den dazugehörigen Arbeitsmedizinischen Versorgungszentren des BAD (Dienstleister der EKD) findet ihr hier zum Download.
Arbeitsunfähigkeit - was ist wenn…
der aktive Dienst wegen einer Erkrankung frühzeitig beendet wird.
Bei jeder MAV-Fortbildung des GesA werden unterschiedlichste Fragen „aus der Praxis“ gestellt und „für die Praxis“ beantwortet. So auch Fragen rund um den Krankheitsfall. Wie ist das im BAT-KF und der AVR-DD geregelt? Ab wann gilt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Wann beginnt die sechs-Wochenfrist der Lohnfortzahlung? Was ist wenn der aktive Dienst wegen einer Erkrankung frühzeitig beendet wird. Andreas Ullrich hat mit einem Fallbespiel dazu, eine verständliche Ausarbeitung als Antwort erarbeitet.
Danke Andreas! Ihr findet die Ausarbeitung hier zum Download.
GesA-Seminar - „BEM“ Aufgaben der MAV
Online-Seminar am 8.11.2024
Zu den Aufgaben der MAV gehört auch die Beteiligung am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Dazu gibt es nach dem Sozialgesetzbuch einheitliche und verbindliche Regelungen, die aber zumeist in Unkenntnis der gesetzlichen Vorgaben, nur selten beachtet werden. So wird auch in unseren Dienststellen das BEM ganz unterschiedlich ein- und umgesetzt. Damit die MAVen bei der Umsetzung des BEM korrekte Beschlüsse fassen können, bietet der GesA eine Online-Fortbildung mit Beispielen aus der Praxis als Hilfestellung an. Diese Schulung richtet sich an alle MAVen in der Ev. Kirche im Rheinland.
Mehr dazu und das Formular zur Online-Anmeldung findet Ihr hier.
GesA MAV-Fortbildungen 2024
…schon mal anmelden und im Terminkalender vormerken
MAV-Mitglieder werden mit den unterschiedlichsten Problemen in den Dienststellen und Einrichtungen von Kirche & Diakonie konfrontiert. Deshalb werden in den GesA-Seminaren die Fragen zur MAV-Arbeit mit Beispielen „aus der Praxis - für die Praxis“ beantwortet und die Rechtsgrundlagen zu den vielfältigen MAV-Aufgaben praxisnah erklärt. Neben dem Basiswissen, vermitteln die GesA-Seminare zudem einen aktuellen Überblick zu arbeitsrechtlichen Veränderungen. Dabei wird auch auf die Besonderheiten im Kirchlichen Arbeitsrecht eingegangen.
Die Übersicht der für 2024 geplanten Seminare mit der Möglichkeit zur Online-Anmeldung findet Ihr hier.
GesA-Seminaranmeldung – jetzt online
Neues Anmeldeverfahren mit automatischer Anmeldebestätigung
Nach dem ihr Euch mit unserem Online-Anmeldeformular zur Seminarteilnahme angemeldet habt, erhaltet Ihr künftig eine automatische Anmeldebestätigung. Das wurde immer wieder und mehrfach gewünscht. Zudem habt Ihr nun die Möglichkeit, Euch bis zu vier Wochen vor der Veranstaltung nochmal umzumelden (z.B. von der präsenten Teilnahme auf die Online-Teilnahme) oder Euch wieder abzumelden. Auch das wird dann automatisch bestätigt. Als verbindlich gelten die Anmeldungen vier Wochen vor der Veranstaltung. Erst danach wird bei einer Abmeldung, die gebuchte Fortbildung in Rechnung gestellt. Selbstverständlich könnt Ihr aber im Verhinderungsfall, zu jeder Zeit einen Ersatzteilnehmer per Mail benennen.