Mit der MVG-Novellierung 2023/24 hat die Synode der EKD auch den Auftrag erteilt, eine geschlechtergerechte sprachliche Fassung des MVG zu erarbeiten. Den nun vorliegenden Entwurfstext hat die Bundeskonferenz hat am 23.07.2024 beraten und eine umfangreiche Stellungnahme beschlossen. Da neben den genderbedingten Änderungen auch inhaltliche Änderungen vorgenommen worden sind, fordert die Buko, dass diese Inhaltliche Veränderungen im MVG-EKD zurück zu nehmen oder expliziert zu benennen und zu begründen sind.
Die Buko-Stellungnahme findet ihr hier zum Download.
3000 Euro Inflationsausgleich, 200 Euro Sockelbetrag und 5,5% Tariferhöhung
Gewerkschaften, Bund und Kommunen haben sich am 22.April auf mehr Geld für die 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst geeinigt. Im Juni 2023 werden als Inflationsausgleich 1240 Euro gezahlt. Von Juli 2023 bis Februar 2024 folgen dann monatlich weitere 220 Euro. Diese Zahlungen sind steuer- und abgabenfrei. Zum 1. März 2024 werden die Entgelte für alle Beschäftigten um einen Sockelbetrag von 200 Euro angehoben und steigen dann ab März 2024 um weitere 5,5 Prozent,- mindestens auf 340 Euro. Zudem werden die tariflichen Zulagen um 11,5 Prozent ab März 2024 angehoben. Als Laufzeit des neuen Tarifvertrags wurden 24 Monate vereinbart. Mehr dazu findet ihr auf den Seiten von ver.di.
Vertretung der Pflegenden – ohne ihre Zustimmung?
Ungeachtet aller Kritik und Proteste hat sich am 16.12.2022 die Pflegekammer NRW konstituiert. Sie soll die Interessen der rund 200 000 Pflegekräfte in NRW vertreten. Zunächst wird aber über eine Hauptsatzung mit Regeln zu Aufbau und Organisation beraten. Sobald diese Hauptsatzung verabschiedet ist, kann die Kammerversammlung Beschlüsse fassen und die für Ende Januar 2023 geplanten Wahlen von Vorstand und Präsidium durchführen. Viele Pflegekräfte lehnen die Kammer ab, nicht nur weil eine Mitgliedschaft verpflichtend ist, sondern weil sie nicht daran glauben, dass die Kammer ihre Arbeitsbedingungen verbessern kann. So hat sich bisher gerade mal die Hälfte der Pflegekräfte in NRW in der Kammer freiwillig registriert.
Pflegekammer in NRW wird auch weiterhin abgelehnt
Seit Jahren gibt es gegen die Einführung der Kammer Kritik und Protest, auch weil eine Mitgliedschaft (Zwangs-)verpflichtend ist. In Niedersachsen und Schleswig-Holstein wurden die Pflegekammern schon kurz nach ihrer Gründung wieder abgeschafft, weil der Widerstand der Pflegenden zu groß wurde. In NRW hat sich bisher nur rund die Hälfte der Pflegekräfte in der Kammer registriert. Die Pflegekammer ist auch politisch umstritten. SPD und ver.di fordern eine Urabstimmung unter den Mitgliedern der Kammer. Die FDP fordert, die Mitgliedschaft freiwillig zu machen und niemanden zu sanktionieren, der sich nicht registriert. Mehr dazu könnt ihr dem WDR-Bericht zur Konstitution entnehmen.
Zwei zusätzliche freie Tage, monatliche Zulagen und schnellere Stufenaufstiege
Im Bereich der Sozial- und Erziehungsdienste erhalten die Beschäftigten zwei zusätzliche freie Tage pro Jahr und je nach Berufsgruppe monatliche Zulagen zwischen 130 Euro und 180 Euro. Beschäftigte in der Behindertenhilfe erhalten die Zulage entsprechend ihrer Tabelleneingruppierung. Neben der Option zur Umwandlung von Entgeltbestandteilen in zwei weitere Entlastungstage, wurden auch Verbesserungen vereinbart, die zu höheren Eingruppierungen und schnelleren Stufenaufstiegen führen. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2026.
Mehr dazu könnt ihr dem Flugblatt von ver.di entnehmen.
Bei Kurzarbeit Null darf Urlaub anteilig gekürzt werden
Das Bundesarbeitsgericht hat am 30.11.2021 entschieden, dass eine anteilige Kürzung vom Jahresurlaub rechtmäßig ist, wenn einzelne Arbeitstage aufgrund von Kurzarbeit vollständig ausfallen. Das Urteil gilt bei „Kurzarbeit Null“ mit längeren Zeiten ohne Arbeitspflicht, verkündete das BAG. Kurzarbeit Null bedeutet, dass die Arbeit für Beschäftigte vorübergehend komplett ausgesetzt wird. Bislang gab es für diese Situationen keine eindeutige Regelung. Nach dem Urteil besteht nun für Zeiträume ohne Arbeitspflicht auch kein anteiliger Urlaubsanspruch.
Mehr dazu findet ihr hier
BAG-Urteil zu Kurzarbeit und Urlaub - Bitterer Tag für viele Beschäftigte
DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sprach nach dem BAG-Urteil von einem "bitteren Tag für viele Beschäftigte". Die Entscheidung wälze die Lasten der Pandemie auf die Arbeitnehmer ab. Aus Sicht der Gewerkschaften ist das Urteil eine unverständliche wie enttäuschende Entscheidung für viele Beschäftigte, die im Pandemie-bedingten Lockdown in Kurzarbeit waren und nicht nur Einbußen beim Einkommen, sondern auch beim Urlaub hinnehmen mussten. Der DGB hatte gegen Urlaubskürzungen bei Kurzarbeit gekämpft und die Klage einer Verkäuferin unterstützt.
Die DGB-Bewertung des Urteils findet ihr hier
Bundestag vereinfacht Gründung und stärkt Stellung von Betriebsräten
Am 21. Mai 2021 hat der Deutsche Bundestag mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz beschlossen, die Wahl von Betriebsräten zu vereinfachen und die Rechte des Betriebsrats bei der Weiterbildung, dem Einsatz von künstlicher Intelligenz und bei mobiler Arbeit zu stärken. Das Gesetz erleichtert die Gründung von Betriebsräten und stärkt den Schutz der hieran beteiligten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Damit soll ua. verhindert werden, dass die Anzahl an Betriebsratsgremien in Deutschland immer geringer wird. 2019 wurden nur rund 41% der Arbeitnehmer in Westdeutschland sowie 36% in Ostdeutschland von Betriebsräten vertreten.
Die Veränderungen in Einzelnen findet ihr hier