LAG Urteil zur Kostenübernahme bei Betriebsratsschulungen
Der Arbeitgeber hat auch die Kosten einer teureren Betriebsratsschulung zu tragen. Der Betriebsrat muss nicht auf preiswerte Schulungen verwiesen werden, sondern hat bei der Auswahl einen Ermessensspielraum. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem Beschluss vom 20.05.2020 nochmals bekräftigt. (Aktenzeichen 7 TaBV 11/19) Im Urteil heißt es: Eine erhebliche Preisdifferenz zwischen mehreren Angeboten müsse der Betriebsrat mit sachlichen Argumenten begründen können. Wichtig: Der Betriebsrat darf bei seiner Wahl des Seminars und Seminaranbieters auch berücksichtigen, inwieweit die Schulung praxisorientiert und aus Arbeitnehmersicht gestaltet ist (LAG Köln 10 TaBV 50/01; Das würde sogar dafür sprechen, dass gewerkschaftliche Anbieter bevorzugt ausgewählt werden dürften. Mehr dazu findet ihr hier.