Kommentar zur AVR-DD „Schlichtung“ von Monika Schneider
Was wir nun erleben ist Arbeitsrechtsetzung im „Ersten Weg“.
Möglich macht dies die Ordnung der ARK DD. Bereits Ende des letzten Jahrzehnts hatte sich die Arbeitgeberseite in eine Situation gebracht, die keine Beschlüsse mehr ermöglichten.
Daraufhin wurde die Ordnung der ARK DD dahingehend geändert, dass im Zweifel die Arbeitgeberseite legitimiert ist, einseitig eine Zwangsschlichtung herbeizuführen. Mit einem Schlichter, der ohne Einverständnis der Arbeitnehmerseite vom Kirchengericht eingesetzt wurde, haben die Arbeitgeber nun ihr Ziel erreicht: eine Arbeitsrechtsetzung ohne die „lästigen“ Arbeitnehmervertreter.
Die ArbeitnehmerInnen bei der Diakonie müssen sich entscheiden: Entweder sie stecken nun den Kopf in den Sand und ergeben sich demütig in ihr Schicksal und sind zufrieden mit dem was ihnen die Arbeitgeber gewähren. Oder - Sie nehmen ihr Schicksal endlich in die Hand, organisieren sich in der zuständigen Gewerkschaft, in dem Fall ver.di, und erkämpfen sich Tarifverträge.
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