neben genderbedingten Änderungen sind auch inhaltliche Änderungen vorgesehen.
Mit der MVG-Novellierung 2023/24 hat die Synode der EKD auch den Auftrag erteilt, eine geschlechtergerechte sprachliche Fassung des MVG zu erarbeiten. Den nun vorliegenden Entwurfstext hat die Bundeskonferenz hat am 23.07.2024 beraten und eine umfangreiche Stellungnahme beschlossen. Da neben den genderbedingten Änderungen auch inhaltliche Änderungen vorgenommen worden sind, fordert die Buko, dass diese Inhaltliche Veränderungen im MVG-EKD zurück zu nehmen oder expliziert zu benennen und zu begründen sind.
Die Buko-Stellungnahme findet ihr hier zum Download.