Tagung der EKD Synode vom 12. bis 15. November in Ulm
In diesem Jahr steht auch eine Novellierung des MVG auf der Tagesordnung der Synode der EKD. Der Entwurf des Änderungsgesetzes zum MVG-EKD sieht Verbesserungen der Regelungen für die praktische MAV-Arbeit, zum Wahlverfahren, bei der Mitbestimmung und in großen Einrichtungen der Diakonie eine Unternehmensmitbestimmung vor. Viele dieser Änderungen sind von den Interessenvertretungen der MAVen bereits seit Jahren, (die Unternehmensmitbestimmung mehr als 20 Jahre) vergeblich gefordert worden. Nun soll aber „ein Zeichen gesetzt werden, dass Regelungen im kirchlichen Arbeitsrecht deutlich über staatliche Standards hinausgehen“,- wie der Begründung zum Entwurf des Änderungsgesetzes zu entnehmen ist.