EKD-Synode hat Änderung des MVG-EKD beschlossen
Mit der MVG Novellierung 2023 sollte „ein Zeichen gesetzt werden, dass Regelungen im kirchlichen Arbeitsrecht deutlich über staatliche Standards hinausgehen“ wie der Begründung zum Entwurf des Änderungsgesetzes zu entnehmen war. Ein Zeichen, dass von der EKD-Synode mit dem am 05.12.2023 beschlossenen „neuen“ MVG, ganz gewiss nicht gesetzt wird. Kirchliches Arbeitsrecht bleibt auch weiterhin deutlich unter den staatlichen Standards. Selbst die im Gesetzentwurf nur spärlich enthaltenden, wirklich verbessernden Änderungsvorhaben für die praktische MAV-Arbeit, sind in der beschlossen Neufassung des MVG nicht (mehr) zu finden.
Den Beschluss zur Änderung des MVG findet ihr hier