Bundestag vereinfacht Gründung und stärkt Stellung von Betriebsräten
Am 21. Mai 2021 hat der Deutsche Bundestag mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz beschlossen, die Wahl von Betriebsräten zu vereinfachen und die Rechte des Betriebsrats bei der Weiterbildung, dem Einsatz von künstlicher Intelligenz und bei mobiler Arbeit zu stärken. Das Gesetz erleichtert die Gründung von Betriebsräten und stärkt den Schutz der hieran beteiligten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Damit soll ua. verhindert werden, dass die Anzahl an Betriebsratsgremien in Deutschland immer geringer wird. 2019 wurden nur rund 41% der Arbeitnehmer in Westdeutschland sowie 36% in Ostdeutschland von Betriebsräten vertreten.
Die Veränderungen in Einzelnen findet ihr hier