25. und 26. Februar 2021 – „Schwarze Tage“ für die Altenpflege
Seit Oktober 2019 haben die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) und ver.di über einen Tarifvertrag in der Altenhilfe verhandelt, der am 8. Februar 2021 abgeschlossen werden konnte. Die Regelungen sollten auf Grundlage des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) für die gesamte Pflegebranche verbindlich werden. Als Voraussetzung dazu, hat der Gesetzgeber den Kirchen ein Beteiligungsrecht eingeräumt. Nach der Anhörung von Caritas und Diakonie im Januar 2021, wurden noch einmal Veränderungen an dem Tarifvertrag vorgenommen,- doch am 25. Februar hat die Caritas dem Antrag von ver.di und BVAP auf Erstreckung des Tarifvertrags über Mindestarbeitsbedingungen in der Pflegebranche nicht zugestimmt. Einen Tag später, hat auch die Diakonie dem Tarifvertrag die Unterstützung verweigert.
Mehr dazu könnt ihr hier dem Faktencheck entnehmen.
Sitzung der ARK-RWL am 27.01.2021
Mit der Einigung zur Entgelterhöhung im BAT-KF wird für die Mitarbeitenden die unter den Pflegeentgeltgruppenplan des BAT-KF fallen, eine „Pflegezulage“ eingeführt. Ab 1.März 2021 beträgt diese Zulage 70 Euro, ab 1. März 2022 findet eine Erhöhung auf 120 Euro statt. Für Teilzeitkräfte wird die Höhe der Zulage, wie üblich, anteilig sein. Mitarbeitende in der Altenpflege erhalten ab 1. März 2021 eine zusätzliche Zulage von 25 Euro.
Mehr dazu könnt ihr dem Rundschreiben Nr. 2/2021 der Diakonie RWL entnehmen.
70 Prozent der Mitarbeitenden mussten in Quarantäne
In Rheinland-Westfalen-Lippe wie bundesweit mangelte es im ersten Lockdown vor allem an den so wichtigen FFP2/3-Masken. Der coronabedingte Personalmangel im Frühjahr, sei nur durch Mehrarbeit und einer Umverteilung von Personal innerhalb der Einrichtung zu kompensieren gewesen, gaben zwei Drittel der Befragten an. 25 % der Befragten sagten, dass Kolleginnen und Kollegen mit Covid-19 infiziert waren. 70 % der Mitarbeitenden mussten aufgrund eines Coronaverdachts in Quarantäne. Befragt wurden 1.735 Mitarbeitende der Altenhilfe aus stationären und teilstationären Einrichtungen sowie ambulanten Diensten und Hospizen im Bereich der Altenhilfe der Diakonie aus ganz Deutschland.
Mehr dazu findet ihr hier auf den Seiten der Diakonie RWL
Gesetz für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz)
Um bessere Löhne vor allem in der Altenpflege durchzusetzen, hat die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Grundlage für einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Altenpflege legt. Am 8.11.2019 hat der Bundesrat das Pflegelöhneverbesserungsgesetz gebilligt. Das Gesetz sieht eine sog. Tarifvertragslösung und eine sog. Kommissionslösung vor. Bei der „Tarifvertragslösung“ schließen die Tarifpartner einen flächendeckenden Tarifvertrag ab, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dann für allgemeinverbindlich erklärt. Bei der „Kommissionslösung“ wird über höhere Lohnuntergrenzen die Bezahlung in der Pflege insgesamt angehoben. Diese Mindestlöhne kann das BMAS dann für die ganze Branche, allgemeinverbindlich festlegen.
…den verabschiedeten Gesetzentwurf findet ihr hier
Die Rahmenbedingungen für die ambulante Pflege wurden deutlich verbessert
Mit der Änderung Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) ist jetzt gesetzlich vorgegeben, dass tarifliche Arbeitsentgelte sowie eine auskömmliche „Wegstreckenentschädigung" in der häuslichen Krankenpflege, von den Krankenkassen refinanziert werden müssen. Bisher waren insbesondere tarifgebundene Pflegedienste „chronisch“ unterfinanziert, da die Krankenkassen eine Refinanzierung von tariflichen Entgeltsteigerungen als „unwirtschaftlich“ verweigerten und die Vergütungssätze für die häusliche Krankenpflege nur minimal erhöht haben. Nach den jahrelangen Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen bedeutet die Gesetzesänderung auch für die 260 Diakoniestationen im Verbandsgebiet der Diakonie RWL mit ihren rund 5.250 Vollzeitkräften eine deutliche Entlastung.
Mehr dazu findet ihr hier
59 % der Befragten befürworten die Gründung einer Pflegekammer
Zur Frage ob in NRW eine Pflegekammer oder ein Pflegering eingerichtet werden soll, wurde vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziale, 2018 eine Repräsentative Befragung in Auftrag gegeben. NRW-Minister Laumann hat das Ergebnis am 9. Januar 2019 vorgestellt: 59 % der Befragten befürworten die Gründung einer Pflegekammer, während 7% für einen Pflegering plädierten. 20 % der Befragten befürworteten sowohl die Errichtung einer Pflegekammer als auch eines Pflegerings. 8% Prozent haben sich gegen eine Interessenvertretung für die Pflege ausgesprochen. 6% waren unentschlossen. Den vollständigen Ergebnisbericht findet Ihr hier.
Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause im Landtag eingebracht werden
„Wir werden den Aufbau der Pflegekammer finanziell mit fünf Millionen Euro unterstützen“ sicherte Minister Laumann zu, nachdem 59 % der insgesamt 1.503 Befragten die Gründung einer Pflegekammer befürworten. Langfristig finanziert sich die Kammer aus Gebühren und Beiträgen ihrer Mitglieder. „Die Entscheidung muss nun konsequent umgesetzt und die Pflegekammer zügig errichtet werden. Mein Ziel ist es, dass der entsprechende Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause im Landtag eingebracht wird“, erklärte Laumann.
…mehr dazu findet ihr auf der Seite des MAGS
Überlegungen von Michael Engelhardt zu den ab 01.1.2019 in Kliniken verbindlichen Untergrenzen
Lange Jahre wurde die Personalsituation in den Pflegeeinrichtungen und Kliniken der Republik scheinbar ignoriert. Nun treten also ab 01.1.2019 für bestimmte Bereiche in Kliniken per Ministerverordnung verbindlich geregelte Personaluntergrenzen in Kraft. Prima, könnte man jetzt sagen, endlich werden die Arbeitgeber gezwungen, mehr Pflegepersonal einzustellen. Aber genau hier liegt der Haken.
Wer im Bereich Krankenhaus tätig ist, der weiß, dass der Markt für Pflegepersonal leergefegt ist. Eine freie Stelle kann durchschnittlich erst nach drei Monaten besetzt werden. Besonders rar sind Mitarbeitende mit Fachweiterbildung. Schon jetzt ist es kaum mehr möglich, Personal zu den üblichen Konditionen zu gewinnen. Und nun?
…die Überlegungen von Michael Engelhardt dazu, findet ihr hier zum weiterlesen
Pflegepersonaluntergrenzen für die Krankenhausbereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie und Kardiologie ab 1. Januar 2019
Die Krankenhäuser sollen künftig für die einzelnen Monate Durchschnittswerte der Personalbesetzung ermitteln und dabei zwischen den verschiedenen Stationen und Schichten differenzieren. Krankenhäuser, die sich nicht an die Vorgaben halten und die Grenzen unterschreiten, müssen Vergütungsabschläge hinnehmen. Ab 2020 wird es mit dem „Ganzhausansatz“ Vorgaben für die gesamte Pflege im Krankenhaus geben. Dazu wird das Verhältnis von eingesetztem Pflegepersonal zu individuellem Pflegeaufwand eines Krankenhauses ermittelt. Dieser „Pflegepersonalquotient“ gibt Aufschluss darüber, ob eine Klinik, gemessen am Pflegeaufwand, viel oder wenig Personal einsetzt. Krankenhäuser dürfen dabei einen noch festzulegenden Wert nicht unterschreiten. Anderenfalls drohen ihnen Sanktionen. In diesem Zusammenhang wird auch ein Grenzwert für Pflegehilfskräfte ermittel, damit ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Mehr zur Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung findet ihr auf der Seite des BMG
„Unter den Betroffenen, die hiervon erfahren, herrscht in der Regel Unruhe bis Panik“
stellt Michael Engelhard, Mitglied der MAV von Ev. Klinikum Niederrhein fest und erklärt: „Im Entwurf werden für Tag- und Nachtschicht Schlüssel für das Verhältnis Pflegekraft/Patienten festgelegt, die tagsüber je nach Bereich zwischen 1:2 (Intensiv) und 1:11, nachts zwischen 1:3 und 1:24 liegen.
Interessanterweise lassen die Schlüssel die Anrechnung von Gesundheits- und Krankenpflegehelfernur zu einem relativ geringen Prozentsatz zu. (zb. zwischen 5,9 % in der Nachtschicht auf Intensiv und 40 % in der Nachtschicht in der Geriatrie) Das heißt zwar nicht, dass KPHs in diesen Bereichen nicht über die Anrechnung hinaus arbeiten dürfen, aber sie werden dann nicht bei der Berechnung zur Erfüllung der Untergrenzen herangezogen.“ ….weiterlesen
Die Reform tritt 2020 in Kraft,- ein Jahr später als geplant.
Der Bundestag hat die umstrittene Reform der Pflegeausbildung beschlossen. Das Gesetz sieht eine zweijährige allgemeine Pflegeausbildung für die bisher separaten Berufsausbildungen in der Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege vor. Danach sollen sich die Auszubildenden spezialisieren können oder die allgemeine Ausbildung fortsetzen. Sollte nach einer sechsjährigen Testphase festgestellt werden, dass sich mehr als die Hälfte der Auszubildenden für die allgemeine Ausbildung entscheiden, könnten die Spezialausbildungen abgeschafft werden.
…den Kommentar von ver.di dazu, könnt ihr hier finden