Gemeinsamer Gesamtausschuss für die Evangelische Kirche und Diakonie im Rheinland
20 lange Jahre mussten die MAVen von Kirche & Diakonie im Rheinland warten, bis Ihrer Forderung nach einer MAV-Spitzenvertretung stattgegeben wurde. Erst nach Beschluss der Landessynode 2011, konnte auch in der EKiR ein Gesamtausschuss gewaehlt werden. Der Gesamtausschuss (GesA) ist seitdem Sprachrohr und "Anwalt" fuer die rund 90.000 Beschaeftigten in den Dienststellen der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Verbaenden der EKiR, sowie in den ca. 2000 Einrichtungen der Diakonie im Rheinland.
Gemeinsam gegen die menschenfeindlichen Pläne aller extremen Rechten: Haltung zeigen!
Der MAV-Gesamtausschuss ruft alle MAVen und Beschäftigten in der EKiR und in den Einrichtungen der Diakonie RWL zu einem gemeinsamen Kampf gegen rechte Positionen auf. „Als Beschäftigte und Auszubildende in unseren Gemeinden, Kirchenkreisen, Krankenhäusern, Kindertageseinrichtungen, Jugendhäusern, in unseren Alten- und Pflegeheimen und in unseren vielfältigen diakonischen Einrichtungen sind wir bunt und wir sind viele!“ stellt der GesA fest und mahnt: „Die extreme Rechte vergiftet mit ihren Ansichten zu Migration, Nationalismus und gesellschaftlicher Ordnung das gesellschaftliche Klima! Es ist an der Zeit, deutlich zu machen, dass wir uns in unserer betrieblichen Öffentlichkeit entschlossen gegen menschenverachtende Politik stellen müssen“.
Den „GesA-Aufruf gegen rechts“ findet ihr hier zum Download
Neben der MVG-Novellierung war auch die Zukunft der Regio-MAVen ein wichtiges Thema des EKiR-Infotages. Um weiterhin die Vernetzung und Vertretung der örtlichen MAVen in den Kirchenkreisen zu gewährleisten, hat der GesA Änderungen für die Ausführungsverordnung erarbeitet und den Teilnehmenden am Infotag erläutert. Die dabei verwendete Präsentation könnt ihr hier in unserem Themenspeicher abrufen. Der GesA geht davon aus, dass diese Änderungen noch in diesem Jahr zur Anwendung kommen.
GesA-Vorstand kommt auf Wunsch zur Beratung der Regio-MAV in die Kirchenkreise
Als gemeinsame Aufgabe von Regio-MAV und Gesamtausschuss ist die Sicherstellung von Erfahrungsaustausch, Information und Fortbildung für die MAVen in der EKiR, im MVG vorgegeben. Dabei hat die Regio-MAV als Bindeglied zu den MAVen auf Kirchenkreisebene einen besonderen Stellenwert. Die Bewältigung der Aufgaben, stellt die Beteiligten in den Regionen aber oft genug vor Fragen nach deren Umfang, Finanzierung und der notwendigen Freistellung. Um hier zu helfen, bietet der GesA „Regio-MAV Besuche“ in den jeweiligen Kirchenkreisen an. Der GesA-Vorstand würde sehr gerne an einem Eurer Regio-MAV Treffen/Sitzung/Fortbildung teilnehmen, um die Arbeit des GesA vorzustellen, sowie auf die Aufgaben der Regio-MAV einzugehen und zur Diskussion zu stellen. Dabei sollen Fragen nach Voraussetzungen und Weiterentwicklung der Arbeit in der Regio-MAV im Vordergrund stehen.
Wenn der GesA-Vorstand Euch besuchen soll, sendet bitte eine Einladung an fortbildung.gesa@ekir.de
...was ist zu tun ?
Zunächst danken wir Euch ganz herzlich für Eure Bereitschaft danken, in eurer Regio-MAV das Sprecheramt zu übernehmen. Mit dem Amt sind Aufgaben und Termine verbunden, die wir für einen ersten Überblick hier zusammengefasst haben. Da sind zuerst als „Pflichtaufgaben“ eure Regionalversammlungen und die Vertretung eurer Regio-MAV bei der Wahlversammlung der EKiR und den Gesamtkonferenzen zu beachten. Aber das Sprecheramt nicht nur Pflichten mit sich. Ihr werdet sehr bald den Vorteil erkennen, in einem Netzwerk von erfahrenen MAV-Vertretungen eingebunden zu sein, dass auch für Eure eigene MAV-Arbeit zu nutzen ist. Nur gemeinsam sind wir stark.
„So was wie ein Tätigkeitsbericht“
Am 14.09.2022 sind die Mitglieder für den MAV-Gesamtausschuss der EKiR neu gewählt worden. Zu diesem Anlass hat der Vorsitzende des GesA, Michael Rolle (Foto), der Wahlversammlung von der Arbeit des GesA in der vergangenen Amtszeit 2018 bis 2022 berichtet und dabei auch auf künftige Aufgaben hingewiesen. Michael Rolle hat den Bericht „So was wie ein Tätigkeitsbericht“ genannt und den Vortrag für unsere Homepage zur Verfügung gestellt. Die in der Zusammenfassung enthaltenden Infos und kritischen Anmerkungen zeigen ein aktuelles Bild der Mitbestimmung in Kirche & Diakonie, das gewiss für alle MAVen in der EKiR von Interesse sein wird.
Den Vortrag könnt Ihr hier abrufen.
Der Gesamtausschuss ist neu gewählt und hat sich konstituiert
Die Wahlversammlung der EKiR ist am 14.09.2022 im Landeskirchenamt zusammengetreten und hat die Mitglieder für den MAV-Gesamtausschuss der Amtsperiode 2022 bis 2026 gewählt. Im Anschluss an die Mitgliederwahl hat sich der neugewählte Gesa konstituiert und den bisherigen Vorstand, Michael Rolle (1.Vorsitzender) Andreas Ullrich (2.Vorsitzender) und Andreas Schneider (Schriftführer) einstimmig im Amt bestätigt.
Die Kandidatenliste und das Wahlergebnis findet ihr hier zum Download
Ausgleichszahlung nun auch für „freigestellte“ GesA- Mitglieder
Die Landessynode 2022 hat die Regelung über die Dienstbefreiung für die Mitglieder des Gesamtausschusses zur Wahrnehmung ihres Mandates geändert. Nach der bestehenden Regelung ist den Mitgliedern des Gesamtausschusses für ihre Arbeit im Gesamtausschuss, eine generelle Dienstbefreiung ohne Minderung von Bezügen zu gewähren. Dafür erhalten die Dienststellen auf Antrag einen finanziellen Ausgleich, der die durch die Dienstbefreiung entfallende Arbeitsleistung umfasst,- aber nur dann, wenn das GesA-Mitglied in der Dienststelle nicht nach § 20 MVG freigestellt war. Diese Einschränkung wurde nun ersatzlos gestrichen. Eine Kostenerstattung für maximal 10 Arbeitstage im Jahr, erfolgt nun auch für die Mitglieder des Gesamtausschusses, die in ihrer Dienststelle freigestellt sind.
Neue Regelungen für Dienststellen der verfassten Kirche in der EKiR
Mit der Änderung von § 6 des AG.MVG.EKD hat die Landessynode dem Gesamtausschuss eine „Stufenvertretung“ im Bereich der „verfasst-kirchlichen“ Dienststellen zugeordnet. Stufenvertretung bedeutet, dass die Mitbestimmungsrechte der MAV in Fällen, die alle verfasst-kirchlichen Dienststellen der EKiR betreffen, durch den Gesamtausschuss wahrgenommen werden. Dabei geht es um die Mitbestimmung in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten gemäß § 40 MVG-EKD,- wie die Vorgaben zur Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin sowie Unfallverhütung, aber auch die Einführung neuer Softwarepakete. Entscheidend ist, dass solche Maßnahmen für alle verfasst kirchlichen Einrichtungen, Kirchengemeinden und Kirchenkreise verbindlich sind. Nur in diesen Fällen sind künftig nicht mehr die MAVen der betroffenen Dienststellen zuständig, sondern der Gesamtausschuss. Die Befugnisse der Dienststellenleitungen werden in den Fällen, durch das Landeskirchenamt wahrgenommen.
Ein GesA-Info zum Thema findet Ihr hier zu Download.
Dienststellen können für je 50 Arbeitstage eine Kostenerstattung beantragen
Die Landessynode hat mit der Regelung zur Ausgleichszahlung für GesA-Mitglieder auch die Vorgaben für die dem Gesamtausschuss vorsitzende und stellvertretend vorsitzende Person geändert. Bisher wurden für diese Aufgaben nur 20 Arbeitstage zur Erstattung an die Dienststellen berücksichtigt. Nun werden für den Vorsitz und die Stellvertretung zusätzlich zur Kostenerstattung von maximal 10 Arbeitstagen je Mitglied, jeweils 50 Arbeitstage jährlich, als für das Amt notwendige Dienstbefreiung berücksichtigt. Zudem ist eine andere Verteilung dieser zusätzlichen 100 Arbeitstage unter den Mitgliedern des Vorstandes des Gesamtausschusses möglich.
Ein GesA-Info zum Thema findet Ihr hier zu Download.
Vertreter der Mitarbeitenden im Beirat der EFAS neu gewählt.
12.03.2021 - In der Frühjahrssitzung der Ständigen Konferenz der Mitarbeitervertretungen in der EKD (Stäko) wurden die vier Positionen für Mitarbeitende im 10-köpfigen Beirat der Evangelischen Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz (EFAS) neu besetzt. Neben Holger Mielich (LK Braunschweig), Astrid Peiser-Timm (EKD, Hannover) und Andreas Deeke (Badische LK) verstärkt der Düsseldorfer Michael Dornik (Foto) aus dem rheinischen MAV-Gesamtausschuss das Beratungsgremium der Fachstelle mit Sitz in Hannover. Seit 1997 ist die EFAS bemüht, dass die Mitarbeitenden aller Landeskirchen gut und sicher arbeiten können. Mehr dazu findet Ihr hier
Neuer Vorsitzender der Stäko ist Cornel Spannel aus der westfälischen Landeskirche
Der StäKo-Vorstand und der Sprecher*innenkreis der BuKo bilden den Gesamtausschuss der EKD. Die Stäko ist der Zusammenschluss der MAV-Gesamtausschüsse der verfasste Kirche, auf Ebene der EKD. Zu Anfang des Jahres wurde in der Stäko eine vorzeitige Neuwahl nötig, weil vier der fünf Vorstandsmitglieder entweder in Rente gegangen sind, Leitungsaufgaben übernommen haben oder nicht mehr bereit waren zu kandidieren. Am 26. Januar wurde Cornel Spannel aus der EKvW, in einem separaten Wahlgang als Neuer Vorsitzender gewählt. „Unser“ Gesa-Vorsitzender, Michael Rolle (Foto), wurde am 09. März in den Vorstand der StäKo gewählt. Mehr zur Stäko findet ihr hier
„Wir brauchen eine Handreichung für MAVen zur Umsetzung des Datenschutzes“
fordert Michel Rolle, Vorsitzender des Gesamtausschusses der EKiR
Während die Dienststellenleitung in den meisten Einrichtungen über technisches Equipment verfügt mit dem sie sowohl bequem von zu Hause als auch in der Dienststelle Mails und Unterlagen an Dritte sicher übers Internet verschicken kann, werden MAVen insbesondere in kleineren Einrichtungen in die Steinzeit versetzt, sobald sie das Datenschutzgesetz der EKD Vorort umsetzen sollen. Müssen MAVen in Zukunft ihre Einladungen zu den MAV-Sitzungen aufgrund fehlender und ungeeigneter Diensthandys und zu weniger PCs wieder mit Umschlag und Briefmarke per Post verschicken? Michael Rolle fordert: „Der Datenschutz darf nicht dazu führen, MAVen in ihrer Flexibilität zu behindern und sie von den modernen Kommunikationsmitteln und den Vorzügen der Digitalisierung abschneiden. Wir brauchen eine Handreichung für MAVen zur Umsetzung des Datenschutzes.
…weiterlesen
GesA-Vorsitzender nun auch Gast im ständigen Ausschuss für Kirchenordnung
Der GesA-Vorsitzende, Michael Rolle, wird künftig als Gast im ständigen Ausschuss für Kirchenordnung mitarbeiten. Somit ist der Gesamtausschuss der EKiR ab 2021, wie bereits die Pfarrvertretung, bei der Landessynode und Kirchenleitung vertreten, um dort für die Belange der Mitarbeitenden einzutreten. Der GesA wertet das als einen weiteren Schritt zur einer „erweiterten“ Mitbestimmung in der EKiR, dem hoffentlich weitere folgen werden.