Gemeinsames Diakonisches Werk der drei Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe
Die Landessynode 2016 der EKiR hat als Voraussetzung fuer die Fusion zu einem gemeinsamen Diakonischen Werk der drei Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe ein neues Diakoniegesetz beschlossen. Die Synoden der beiden anderen Landeskirchen hatten die Änderungen schon im Herbst vorgenommen. Das Diakonische Werk der EKiR wird nun mit dem Verein „Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe" verschmolzen, der bereits 2008 von der rheinischen, der westfälischen und der lippischen Kirche gegründet worden war.