Dr. Thorsten Latzel zum Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland gewählt.
Zum Nachfolger von Präses Manfred Rekowski haben am 14.01.2021, die Mitglieder der EKiR-Landessynode Herrn Dr. Thorsten Latzel gewählt. Manfred Rekowski tritt nach achtjähriger Amtszeit im März 2021 in den Ruhestand. Dr. Thorsten Latzel ist seit 2013 Direktor der Evangelischen Akademie Frankfurt und war von 2005 bis 2012 als Oberkirchenrat im EKD-Kirchenamt tätig. Als zentrale Aufgabe sieht er: „dass wir als Kirche glaubhaft von Gott reden“.
Henning Boecker und Henrike Tetz als hauptamtliche Mitglieder der Kirchenleitung gewählt
Die Landessynode hat Henning Boecker, zum Oberkirchenrat und Leiter der Abteilung 5 (Finanzen und Diakonie) gewählt. Er folgt Oberkirchenrat Bernd Baucks nach, der nach achtjähriger Amtszeit nicht mehr kandidiert hatte. Henning Boecker leitet seit 2017 als stellvertretender Leiter der Abteilung 5, das Dezernat Finanzen, Steuern und Diakonie. Als weiteres hauptamtliches Mitglied der Kirchenleitung bestätigte die Landessynode Oberkirchenrätin Henrike Tetz, als Leiterin der Abteilung 3 (Erziehung und Bildung) für acht Jahre im Amt. Sie ist seit 2018 hauptamtliches Mitglied der Kirchenleitung.
5 Nebenamtliche Mitglieder der Kirchenleitung gewählt
Nach den Wahlen für das Präsesamt und den zwei hauptamtlichen Mitgliedern, stimmten die Synodalen auch über fünf nebenamtliche Positionen in dem 15-köpfigen Gremium der Kirchenleitung ab. Miriam Haseleu (Köln), Lukas Schrumpf (Solingen), Ricarda Gerhardt (Schauren) und Helga Siemens-Weibring (Essen) wurden für acht Jahre,- Lisa Marie Appel (Bonn) in die laufende Amtszeit bis 2025 als nebenamtliches Kirchenleitungsmitglied gewählt.
Der theologische Vorstand Christian Heine-Göttelmann wurde wiedergewählt.
Das Jahr 2019 konnte mit einem Überschuss von rund 2,3 Millionen Euro abgeschlossen werden. Die über 100 Delegierten, die an der digitalen Hauptversammlung am 11.Dez. 2020 teilnahmen, bestätigten den Jahresabschluss sowie die Entlastung des Vorstandes und Verwaltungsrates mit großer Mehrheit und haben den Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 beschlossen. Es wird weiteres Personal eingestellt, um Geschäftsfelder wie das Zentrum "Teilhabe, Inklusion und Pflege" zu stärken. Eine Stelle für Quartiersentwicklung wurde im laufenden Jahr neu eingerichtet. Der juristische Vorstand Thomas Oelkers wird 2021 in den Ruhestand gehen.
Die Erprobungen sind längstens auf fünf Jahre befristet.
Das Erprobungsgesetz ermöglicht der Kirchenleitung, für bestimmte Themen zeitlich und örtlich begrenzte Ausnahmen von kirchlichem Recht zuzulassen, wenn sie der Erprobung dienen. Kirchenkreise, -gemeinden und Verbände können mit Inkrafttreten des Gesetzes Ideen und Veränderungsvorschläge zur Vereinfachung von kirchlichen Abläufen und Verfahren ausprobieren und Modellversuche starten. Das Erprobungsgesetz ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren begrenzt. Die Erprobungen selbst, die in diesem Zeitraum eingebracht werden können, sind längstens auf fünf Jahre befristet. Die Kirchenleitung dokumentiert die gemachten Erfahrungen und wertet sie im Anschluss für die Landessynode aus.
Die Arbeit am Gesamtprojekt „Leichtes Gepäck“ wird in Teilprojekten fortgesetzt.
Die von der Kirchenleitung Anfang 2016 berufene „Arbeitsgruppe Leichtes Gepäck“ hat ein umfangreiches Paket mit Vorschlägen vorgelegt, wie Verwaltungsvorgänge und Genehmigungsverfahren vereinfacht und Aufsicht erleichtert wird. Damit sollen gestalterische und finanzielle Spielräume geschaffen werden. „Wir sind gut beraten, uns von den Prägungen und den engen Grenzen eines preußischen Verwaltungsdenkens zu verabschieden“, sagte Vizepräsident Dr. Weusmann und ermutigte dazu, kreative Lösungsansätze in den Blick zu nehmen. Die Arbeit am Gesamtprojekt „Leichtes Gepäck“ wird in Teilprojekten fortgesetzt. Sie sind zwei Themenfeldern zugeordnet: 1) „Vereinfachung von Prozessen und Vorschriften“ und 2) „Kommunikation und Gemeinschaft“.
Die Umsetzung der Sparmaßnahmen in der EKiR verläuft planmäßig
Die Landessynode 2014 hat über 150 Einzelmaßnahmen mit einem Kürzungsvolumen vom insgesamt 8,1 Millionen Euro beschlossen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für die Jahre 2013 bis 2023 vorgesehen und soll bereits In den ersten vier Jahren, Einsparungen in Höhe von rund 5,5 Millionen Euro erzielen. Trotz schwieriger Bedingungen, kann das für die vier Jahre geplante Volumen zu 84 Prozent erreicht werden. Im Jahr 2015 wurde für die Maßnahmen der Aufgabenkritik zudem ein begleitendes Controlling eingeführt
Landessynode 2016 - Künftig vier statt fünf Theologen hauptamtlich in der Kirchenleitung
Nach Ausscheiden der Leiterin der Abteilung Theologie und Diakonie hatte die Landessynode 2014 den Auftrag erteilt, Vorschläge zur Neuordnung der Abteilungsstruktur und der Zusammensetzung der Kirchenleitung vorzulegen. Die Landessynode 2016 hat nun mit Änderung der Kirchenordnung beschlossen, dass in Zukunft neben dem Präses, drei statt bisher vier weitere ordinierte hauptamtliche TheologInnen der Kirchenleitung der EKiR angehören werden. Mit der Änderung wird auch die Zahl der Abteilungen im Landeskirchenamt Düsseldorf von sechs auf fünf reduziert und der Zuschnitt der Abteilungen komplett verändert.
Gemeinsames Diakonisches Werk der drei Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe
Die Landessynode 2016 der EKiR hat als Voraussetzung fuer die Fusion zu einem gemeinsamen Diakonischen Werk der drei Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe ein neues Diakoniegesetz beschlossen. Die Synoden der beiden anderen Landeskirchen hatten die Änderungen schon im Herbst vorgenommen. Das Diakonische Werk der EKiR wird nun mit dem Verein „Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe" verschmolzen, der bereits 2008 von der rheinischen, der westfälischen und der lippischen Kirche gegründet worden war.
Digitale Sitzungen von Leitungsgremien auch in „normalen“ Zeiten möglich
Bisher waren Videokonferenzen bzw. die Zuschaltung einzelner Mitglieder zu einer Videokonferenz nur bei einer besonderen Ausnahmesituation wie der Corona-Pandemie möglich. Künftig können Sitzungen und Tagungen von Leitungsgremien der EKiR auch in „normalen“ Zeiten als Videokonferenz oder in hybrider Form abgehalten werden. Dazu hat die Landessynode eine Änderung des Verfahrensgesetzes beschlossen. So können auch Wahlen unabhängig davon, ob das Leitungsgremium präsent, hybrid oder digital tagt, elektronisch durchgeführt werden.
…mehr dazu findet ihr auf den Seiten der EKiR
Dr. Wibke Janssen wird neue Leiterin der Abteilung Theologie und Ökumene
Am Schlusstag der EKiR-Landessynode wurde Pfarrerin Dr. Wibke Janssen im ersten Wahlgang mit 108 Stimmen zur Oberkirchenrätin und Leiterin der Abteilung 1 im Landeskirchenamt gewählt. Auf Thomas-Markus Schaefer entfielen 42, auf Dr. Mareile Lasogga 31 und auf Christoph Ernst 7 Stimmen. Dr. Wibke Janssen ist Pfarrerin an der Erzbischöflichen Liebfrauenschule in Bonn, Skriba des Kirchenkreises Bonn und Vorsitzende des Ständigen Theologischen Ausschusses der rheinischen Kirche. Sie wird nun die Nachfolgerin von Oberkirchenrätin Barbara Rudolph, die am 1. September in den Ruhestand geht.
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Dr. Wibke Janssen wird neue Leiterin der Abteilung Theologie und Ökumene
Am Schlusstag der EKiR-Landessynode wurde Pfarrerin Dr. Wibke Janssen im ersten Wahlgang mit 108 Stimmen zur Oberkirchenrätin und Leiterin der Abteilung 1 im Landeskirchenamt gewählt. Auf Thomas-Markus Schaefer entfielen 42, auf Dr. Mareile Lasogga 31 und auf Christoph Ernst 7 Stimmen. Dr. Wibke Janssen ist Pfarrerin an der Erzbischöflichen Liebfrauenschule in Bonn, Skriba des Kirchenkreises Bonn und Vorsitzende des Ständigen Theologischen Ausschusses der rheinischen Kirche. Sie wird nun die Nachfolgerin von Oberkirchenrätin Barbara Rudolph, die am 1. September in den Ruhestand geht.
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